ISMS Vorlagen der Ebene 3

27.07.2021

Sicherheitsrichtlinie "Schutz vor Schadprogrammen"

Ziel / Zweck

Schadprogramme sind Programme, die in der Regel ohne Wissen und Einwilligung des Benutzers schädliche Funktionen auf einem IT-System ausführen. Diese Schadfunktionen können ein breites Feld abdecken, das von Spionage über Erpressung (sogenannte Ransomware) bis hin zur Sabotage und Zerstörung von Informationen oder gar Geräten reicht.

Schadprogramme können grundsätzlich auf allen Betriebssystemen und IT-Systemen ausgeführt werden. Dazu gehören neben klassischen IT-Systemen wie Clients und Servern auch mobile Geräte wie Smartphones. Netzkomponenten, wie Router und sogar IoT-Geräte, wie vernetzte Kameras, sind heutzutage ebenfalls vielfach durch Schadprogramme gefährdet.

Schadprogramme verbreiten sich auf klassischen IT-Systemen zumeist über E-Mail-Anhänge, manipulierte Webseiten (Drive-by-Downloads) oder Datenträger. Smartphones werden in der Regel über die Installation von schädlichen Apps infiziert, auch Drive-by-Downloads sind möglich. Darüber hinaus sind offene Netzschnittstellen, fehlerhafte Konfigurationen und Softwareschwachstellen häufige Einfallstore auf allen IT-Systemen.

In dieser Sicherheitsrichtlinie wird der Begriff „Virenschutzprogramm“ verwendet. „Viren“ stehen dabei als Synonym für alle Arten von Schadprogrammen. Gemeint ist mit „Virenschutzprogramm“ demnach ein Programm zum Schutz vor jeglicher Art von Schadprogrammen. Bei der Erstellung dieser Sicherheitsrichtlinie wurden die Vorgaben des BSI Bausteines OPS.1.1.4 "Schutz vor Schadprogrammen" aus dem Kompendium 2020 beachtet. Zusätzlich zu den Anforderungen aus dem referenzierten BSI Baustein wurden zwei benutzerdefinierte Abschnitte hinzugefügt. Die Referenzierung erfolgt mit diesen IDs OPS.1.1.4.bd.A1 und OPS.1.1.4.bd.A2.

Über den bereitgestellten Download-Link kann die Vorlage heruntergeladen werden.

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