Ziel / Zweck
Als Groupware (auch kollaborative Software genannt) werden Anwendungen und Systeme bezeichnet, mit denen mehrere Personen (Gruppen) über räumliche bzw. zeitliche Distanzen hinweg zusammenarbeiten können. Mithilfe von Groupware-Systemen können Gruppen untereinander und miteinander kooperieren und Termine abstimmen. Dokumente und Daten lassen sich durch Groupware von mehreren Benutzern gleichzeitig verwenden und bearbeiten, wodurch der Informationsfluss effizienter gestaltet wird.
Unter dem Begriff Groupware-Systeme werden unter anderem der Groupware-Server, die zugehörigen Groupware-Clients und die erforderlichen Groupware-Dienste zusammengefasst. Neben den Basisfunktionen, wie z. B. Projektmanagement, E-Mail, Kalender oder Notizbuch, bieten neuere Applikationen auch Social-Media-Erweiterungen an, durch die Mitarbeiter noch besser kommunizieren und kooperieren können.
Ziel dieser Sicherheitsrichtlinie ist es, Informationen zu schützen, die in und mit Groupware Lösungen abgelegt, verarbeitet oder übertragen werden. Dazu müssen die für Groupware eingesetzten IT-Komponenten und deren Schnittstellen angemessen abgesichert und geeignete Verfahrensweisen etabliert werden. Für die Erstellung dieser Sicherheitsrichtlinie wurde auf die Vorgaben des BSI Bausteines APP.5.1 „Allgemeine Groupware" aus dem Kompendium 2020 zurückgegriffen.
Über den bereitgestellten Download-Link kann die Vorlage heruntergeladen werden.